Coronavirus: eine Gefahr für Rettungsdienstpersonal?

Das Coronavirus (SARS-CoV-2) rückt näher. Eine weitere Ausbreitung ist auch in Deutschland wahrscheinlich. Der Ausbruch einer Pandemie stellt Rettungsdienste immer vor besondere Herausforderungen. Ob dabei auch eine Gefahr für Rettungsdienstpersonal ausgeht, ist eine berechtigte Frage. Zunächst heißt es jedoch: Ruhe bewahren!

Coronavirus – was ist das eigentlich?

Coronaviren wurden erstmals in den 60er Jahren erforscht. Menschen als auch verschiedene Tiere können sich infizieren. Bei Menschen verursachen Coronaviren diverse Erkrankungen die zu einfachen Erkältungen bis hin zu lebensbedrohlichen Krankheitsverläufen führen können. Am bekanntesten sind das Middle East Respiratory Syndrome (MERS) (2012) oder dem Severe Acute Respiratory Syndrome (SARS) (2002).

Das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Bei einer Ansteckung stehen ebenfalls respiratorische Erkrankungen im Fokus. Der Übertragungsweg erfolgt primär durch Tröpfcheninfektion. Zurzeit wird davon ausgegangen, dass die Inkubationszeit bis zu 14 Tagen beträgt.

Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) sind Provinzen in China, Iran, Italien und Südkorea als aktuelle Risikogebiete definiert worden (Stand 26.02.2020). Die Fallzahlentwicklungen werden derzeitig weltweit beobachtet, sodass täglich weitere Risikogebiete hinzukommen können.

Welche Symptome zeigt das neuartige Coronavirus?

Wie bei vielen anderen respiratorischen Infektionserregern auch kann das neuartige Coronavirus zu spezifischen Symptomen wie Husten, Halskratzen und Schupfen führen. Unspezifische Symptome können zum Beispiel Gliederschmerzen, Abgeschlagenheit, Übelkeit, Durchfall sowie Fieber sein. Komplizierte Verläufe können mit schweren Atemproblemen und Pneumonien einhergehen. Todesfälle traten bisher bei vulnerablen Patientengruppen auf wie zum Beispiel älteren Patienten oder Patienten mit chronischen Grunderkrankungen.

Einsatzstichwort: akute respiratorische Erkrankung – Wie verhalten als Notfallsanitäter?

Erhalten Sie als Notfallsanitäter das Einsatzstichwort „akute respiratorische Erkrankung“ heißt es im ersten Schritt: Ruhe bewahren! Wie bei Influenza und anderen akuten Atemwegsinfektion bilden Basis-Hygienemaßnahmen die Grundlage für jeden Patientenkontakt. Dennoch müssen aufgrund der aktuellen Pandemiegefahr weitere Vorsichtsmaßnahmen in Erwägung gezogen werden.

Im Sinne des Eigenschutzes sollte deshalb vor Betreten der Einsatzstelle eine FFP-3 oder FFP2-Maske, Schutzbrille und Handschuhe angelegt sowie auf eine geschlossene Rettungsdienstkleidung geachtet werden.

Die initiale rettungsdienstliche Versorgung des Patienten erfolgt nach Standard (SOP). Im Rahmen der Anamnese muss geklärt werden ob ein Coronavirus Verdachtsfall vorliegt. Dieser liegt vor, wenn in den letzten 14 Tagen ein direkter Kontakt zu Personen die sich in einem der oben genannten Risikogebiete aufgehalten haben und/oder zu Personen mit positivem oder ausstehendem Labornachweis auf SARS-Cov-2 stattgefunden hat.

Erhärtet sich der Verdacht, sollte dem Patienten – in Abhängigkeit der respiratorischen Situation – ebenfalls ein Mund-Nasen-Schutz (FFP2) angelegt werden. Die Anzahl der Kontaktpersonen (z.B. Rettungsdienst, Angehörige) sollten auf ein Minimum reduziert werden.

Liegt die Indikation für eine Krankenhauseinweisung vor, kann diese mit einem normalen Rettungsmittel (RTW) erfolgen. Eine Voranmeldung von Leitstelle und Zielkrankenhaus ist zwingend erforderlich.

Nach erfolgreicher Übergabe des Patienten erfolgt eine Transportabschlussdesinfektion gemäß hausinternem Standard. Abfälle werden als infektiös eingestuft. Die persönliche Schutzausrüstung muss im Anschluss auf der Wache gewechselt werden. Im Sinne des Infektionsschutzgesetzes und sonstiger Meldepflichten sollte eine enge Abstimmung mit dem örtlichen Gesundheitsamt erfolgen.

Unter gewissen Voraussetzungen kann auch eine ambulante Weiterbehandlung stattfinden. Dabei bedarf es einer direkten Abstimmung mit dem behandelnden Hausarzt, um weitere Maßnahmen umgehend einleiten zu können (u.a. hausärztliche Quarantäne).

Coronavirus: eine Gefahr für Rettungsdienstpersonal? – Ein Fazit

Sofern sich alle beteiligten Mitarbeiter im Rettungsdienst an die Grundregeln im Umgang mit Infektionskrankheiten und der konsequenten Anwendung von Basis-Hygienemaßnahmen halten, besteht zunächst kein Grund zur Panik. Erweiterte Eigen- und Infektionsschutzmaßnahmen stellen eine präventive Maßnahme dar, um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu vermeiden. Mit einer umfassenden Sensibilisierung des Rettungsdienstpersonals und einer sektorenübergreifenden Kommunikation, zeigt sich das deutsche Rettungswesen zum jetzigen Stand bestens vorbereitet.


Quellen: 
vgl.Robert-Koch-Institut (RKI) (2020): COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) -Stand: 26.02.2020
vgl. Berliner Feuerwehr (2020): Sonder-SOP COVID-19 - Stand: 26.02.2020
vgl. Rettungsdienstauschuss Bayern (2020): Maßnahmen im Rettungsdienst bei Transport von Patienten mit V.a. Infektion mit dem Coronavirus "2019-nCoV“ - Stand: 28.01.2020